Vorsorgevollmacht
Jeder Erwachsene regelt in gesunden Tagen seine Angelegenheiten selbst. Aber was passiert, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer regelt meine Bankgeschäfte, wer entscheidet in Gesundheitsfragen oder bei Wohnungsfragen? Und wie wird mein Wille dabei berücksichtigt?
Ohne Vollmacht kann niemand in Ihrem Auftrag handeln. Deshalb ist es umso wichtiger in gesunden Tagen vorzusorgen und eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person sofort handeln und Dinge für Sie regeln.
In der BISS beraten wir Sie und die bevollmächtigte Person gerne umfangreich zu diesem Thema und beantworten Ihre Fragen. Hier erhalten Sie auch den Vorsorgeausweis und eine Vorlage für die Erstellung der Vorsorgevollmacht.
Unsere Veranstaltungen zum Thema Vorsorgevollmacht finden mehrmals im Jahr statt.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldungen sind erwünscht unter
✆ 0231 - 18 48 331
Fax: 0231 18 48 350
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