Ehrenamt

Ehrenamtliche Betreuer*in ist diejenige, die eine rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) außerhalb einer Berufstätigkeit übernommen hat. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. Gesetzlicher Vertreter wäre besser. Den die rechtliche Betreuer*in hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der geschäftsfähige Betreute selbst entschieden hätte. Eine soziale- oder pflegende Betreuung hat die Betreuer*in nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, dass diese (entsprechend dem Willen des Betreuten) organisiert wird.

Die Betreuung ist ein grundsätzlich unentgeltliches Ehrenamt. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Es handelt sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen, teilweise aber auch um Mitbürger*innen, die diesen menschlich überaus wertvollen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten.

Sollten Sie Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung haben, sprechen Sie uns an!